Absetzbare Immobilieneigentumskosten

Einer der Vorteile von Immobilieneigentum ist es, dass Sie die Zinsen Ihrer Hypothek und gezahlte Immobiliensteuern von Ihrer Bundeseinkommenssteuer* abziehen können. Dafür müssen Sie den aktuellen Steuergesetzen entsprechen und die entsprechenden Bundessteuerformulare und Abzugslisten ausfüllen.


Hypothekenzins

Damit Ihre Hypothekenzinsen abzugsfähig sind, muss es sich um die Zinsen einer ersten oder zweiten Hypothek handeln, oder eines Renovierungsdarlehens oder eines Darlehens auf Eigenkapitalbasis. Außerdem

  • Das Hypothekendarlehen muss durch Ihren Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz abgesichert sein.
  • Und nur bereits bezahlte Zinsen können für das jeweilige Steuerjahr in Anrechnung kommen.

Der abzugsfähige Betrag kann begrenzt werden, wenn Ihre Hypothekenschuld mehr als 1 Million Dollar (500.000 Dollar, wenn ein Ehepaar getrennte Steuererklärungen abgibt) beträgt, oder wenn die Hypothek aus anderen Gründen als dem Kauf, Bau oder der Renovierung Ihres Heims aufgenommen wurde.

Punkte

Punkte (alias Darlehensursprungsgebühren, Maximaldarlehenskosten, Darlehensdiskont, oder Darlehenspunkte) werden gewöhnlich als vorausbezahlte Zinsen betrachtet, und können deshalb nicht vollständig im Jahr der Zahlung abgesetzt werden.  Statt dessen wird der Absatz über die Laufzeit des Darlehens berechnet.

Immobiliensteuern

Staatliche oder gemeindliche Immobiliensteuern können von Ihrem Einkommen abgezogen werden, wenn sie in dem selben Steuerjahr anfielen. Um zu qualifizieren muss die Steuer auf den veranschlagten Immobilienwert erhoben sein, die Steuerbehörde muss einen gleichen Satz für die Steuer innerhalb ihres Anwendungsbereichs erheben und die Steuer darf nicht für persönliche Privilegien, sondern für die allgemeine Wohlfahrt erhoben werden.

Einschränkungen auf aufgeführte Abzüge

Die Summe der Ihnen erlaubten aufgeführten Abzüge ist durch Ihr variables Bruttoeinkommen eingeschränkt. Die 2003-Grenze für Ledige, Haushaltsvorstände, qualifizierte Verwitwete und gemeinsam veranschlagte Verheiratete war 139.500 Dollars; für Verheiratete mit getrennter Einkommenssteuererklärung war der Freibetrag 69.750 Dollar.

Nichtabzugsfähige Aufführungen

Viele der Ausgaben, die ein Heimeigentümer hat, sind nicht steuerlich abzugsfähig. Zu diesen nichtabzugsfähigen Ausgaben gehören:

  • Die meisten Niederlassungskosten, einschließlich (aber nicht darauf beschränkt) Gutachtergebühren, Notargebühren, VA-Finanzierungskosten, sowie die Hypothekenvorbereitungskosten.
  • Versicherung
  • Örtliche Veranschlagungen, die den Wert Ihres Heims erhöhen, wie etwa Gehsteige, Abwasserversorgung, etc.
  • Versorgungsunternehmen
  • Haushaltshilfe
  • Abschreibung

Reden Sie mit Ihrer Steuerbehörde

*Die in diesem Artikel gegebene Information ist nur für Informationszwecke und entspricht möglicherweise nicht den Steuerrichtlinien -und Vorschriften des laufenden Jahrs. Sie müssen Siech bei Ihrem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Finanzamt über die gegenwärtig anwendbaren Richtlinien und Einschränkungen informieren. 


La Paz Mortgage

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